Autoreifen aus Löwenzahn

Autoreifen bestehen zu ca. 10 bis 40 Prozent aus Naturkautschuk, der herkömmlicherweise aus den Säften des Kautschukbaums gewonnen wird. Doch dieses Naturprodukt steht immer häufiger in der Kritik, denn der Monokulturanbau belastet die Umwelt, die Transportwege zu den Reifenwerken sind lang, und die Anbaumöglichkeiten sind räumlich sehr eng begrenzt und werden die Weltnachfrage nach Naturkautschuk in Zukunft nicht decken können. Synthetischer Kaut­schuk kommt aufgrund seiner Materialeigenschaften nur zu einem gewissen Anteil infrage, um daraus Autoreifen zu produzieren. Gibt es alternative Quellen für Naturkautschuk? »Taraxacum koksaghyz« lautet die Antwort. Seit längerer Zeit ist der Russische Löwenzahn dafür bekannt, dass sein Saft eine hohe Konzentration an natürlichem Kautschuk aufweist – wie der Gummibaum. Löwenzahn zu industrialisieren, wird derzeit unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten bewertet – eine Herausforderung, denn um den Russischen Löwenzahn in unseren Breitengraden wirtschaftlich anbauen zu können, müsste das Wachstum heimischer Unkräuter kontrolliert werden. Auf klassische Herbizide möchte man dabei nur sehr eingeschränkt zurückgreifen, denn sie würden die Löwenzahnpflanze ebenso schädigen. Deshalb entwickelt Continental zusammen mit Partnern aus der Forschung eine automatisierte mechanische Technologie zur Unkrautkontrolle. Diese soll zukünftig auf autonom fahrenden Trägern Unkraut kontinuierlich entfernen. Das Rostocker Team des Fraunhofer IGD bringt für dieses Projekt seine Expertise bei der automatischen Bilderkennung mit ein: Eine intelligente, mit KI-basierter Software ausgerüstete Kamera am Fahrzeug erkennt in Echtzeit, ob es sich um Russischen Löwenzahn oder Unkraut handelt. Auf einem Versuchsfeld im Osten Mecklenburg-Vorpommerns werden die Entwicklungen in der Praxis getestet.  

Die Continental bedankt sich für die Unterstützung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie für die Unterstützung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit mit Mitteln der Europäischen Union aus dem operationellen Programm des EFRE in der Förderperiode 2014 – 2020.